Die Bestellung eines DSB kann grundsätzlich intern oder extern erfolgen, also durch einen unternehmensinternen Mitarbeiter oder einen externen Datenschutzbeauftragten. In folgenden Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen DSB zu benennen:

• Es findet eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen statt, z. B. bei einer Videoüberwachung.
• Sie verarbeiten besonders sensible Daten, z. B. im Gesundheitsbereich.
• Es haben regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte Zugriff auf personenbezogene Daten.
• Die Verarbeitungstätigkeit erfordert eine Datenschutz-Folgenabschätzung.
• Es findet eine Datenverarbeitung zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung statt.