Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutzberatung

Externer Datenschutzbeauftragter

Sie sind zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet und möchten diese Position extern besetzen?

Gerne werden wir für Sie als externer Datenschutzbeauftragter tätig und unterstützen Sie dabei, dass Ihr Unternehmen für alle datenschutzrechtlichen Anforderungen gewappnet ist. Mit uns haben Sie einen erfahrenen und verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen nicht einfach nur den Gesetzestext wiedergibt. Vielmehr zeigen wir Ihnen praktikable Lösungen, unter Berücksichtigung Ihres eigenen Geschäftsmodells, auf.

Unterstützende Datenschutzberatung

Auch wenn Sie nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, müssen Sie dennoch die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Gerade für kleine Unternehmen, wie Start-ups oder Einzelunternehmen, und Vereine stellt dies regelmäßig eine besondere Herausforderung dar. Das Thema Datenschutz wird dann erst einmal beiseite geschoben oder mit Hilfe von frei verfügbarer Software „irgendwie“ umgesetzt. Diesen Kunden bieten wir daher eine regelmäßige Datenschutzberatung für kleines Budget an – ohne Abstriche in der qualitativen Beratungsleistung.

Wieso, weshalb, warum? FAQ!

Wann Sie zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet sind, ist in den geltenden Datenschutzgesetzen festgelegt. Gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. b oder lit. c DSGVO ist dies der Fall, wenn:

  • im Kern Verarbeitungstätigkeiten durchgeführt werden, die eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht.
  • die Kerntätigkeit darin besteht, besonders sensible Daten in großem Umfang zu verarbeiten.

Ergänzend ist in Art. 37 Abs. 4 DSGVO iVm. § 38 Abs. 1 BDSG geregelt, dass ein DSB auch zu benennen ist, wenn:

  • in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt werden, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befassen.
  • Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen
  • personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden.

Im Vergleich zu einem internen Datenschutzbeauftragten (DSB), kann die Stellung des externen DSB durch uns mehrere Vorteile haben:

  • Experten mit tiefgreifendem Fachwissen
  • Gesicherte Vertretung auch in Abwesenheitsfällen
  • Anpassbares monatliches Stundenkontingent
  • Keine Kosten für die Schulung Ihres DSB
  • Kein besonderer Kündigungsschutz des ext. DSB
  • In Haftungsfällen: Schutz durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Entscheidung für einen externen DSB kann somit Ressourcen und Kosten sparen.

Auch wenn Sie gesetzlich keinen Datenschutzbeauftragten (DSB) benötigen, sollten Sie sich trotzdem fachkundiger Expertise bedienen, denn die datenschutzrechtlichen Anforderungen und Pflichten müssen Sie in vollem Umfang gleichermaßen erfüllen.

Der Gesetzgeber hat Ihnen lediglich die Erleichterung gegeben, dass Sie sich um den Datenschutz selbst kümmern können. Angesichts der sich schnell weiterentwickelnden Praxis und hoher drohender Bußgelder sollten Sie den Datenschutz jedoch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn Ihr Auto kaputt geht, können Sie versuchen, es selbst zu reparieren. Um Folgeschäden zu vermeiden, werden Sie es aber regelmäßig in die Kfz-Werkstatt bringen und somit in fachkundige Hände geben. Warum nicht also auch das Thema Datenschutz gut betreut wissen?

Informieren Sie sich über unsere Datenschutzberatung.

Das All Inclusive Paket - Vorteile und Leistungen des externen Datenschutzbeauftragten

Dokumentationspflichten

Ob Datenschutz-Folgenabschätzungen, Informationspflichten oder Verträge mit Dienstleistern. Wir erstellen und prüfen notwendige Vorlagen für Sie.

Ressourcenschonung

Im Vergleich zu einem internen Datenschutzbeauftragten sparen Sie sich nicht nur den Fortbildungsaufwand und Kündigungsschutz, sondern profitieren auch von einer Absicherung durch unseren Versicherungsschutz in Millionenhöhe.

Prozessbegleitung

Wir unterstützen Sie bei der Einführung notwendiger Prozesse oder Optimierung bereits bestehender Prozesse zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Kommunikation

Interne und externe Kommunikation! Wir sind nicht nur Ansprechpartner für interne datenschutzrechtliche Anliegen, sondern übernehmen selbstverständlich auch die externe Kommunikation mit Datenschutzbehörden und Betroffenen.

Mitarbeitersensibilisierung

Um das Datenschutzniveau in Ihrem Unternehmen zu steigern, werden Ihre Mitarbeiter von uns in einer Schulung für das Thema Datenschutz sensibilisiert.

Persönlicher Berater

Uns ist wichtig, dass Berater und Kunde zueinander passen und dieselbe Sprache sprechen. Sie sollen verständliche Antworten auf Ihre Fragen und Anliegen erhalten - und sich nicht von einer abstrakt-juristischen Keule erschlagen fühlen.

Datenschutz mit einer Datenschutzberatung umsetzen